Banderolensteuer

Die Banderolensteuer ist eine besondere Form der Steuererhebung, welche bei Konsumgütern wie Tabakwaren üblich ist. Die Erhebung der Banderolensteuer erfolgt beim Hersteller, die Bezahlung der Steuer wird durch einen als Banderole bezeichneten Papierstreifen bestätigt. Die Berechnung der zu zahlenden Steuern erfolgt bei der Banderolensteuer unterliegenden Gütern grundsätzlich anhand der Stückzahl des steuerpflichtigen Produktes. Auch wenn die Banderolensteuer durch den Hersteller abzuführen ist, zahlt letztendlich der Verbraucher den Betrag, da die Steuern in den Verkaufspreis der betreffenden Waren eingerechnet werden. Neben dem Hersteller begeht auch der Erwerber eine Steuerstraftat, wenn er banderolensteuerpflichtige Waren ohne Banderole kauft. Eine weitere Bezeichnung für die Banderolensteuer lautet Streifensteuer.

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