Bank deutscher Länder

Die Bank deutscher Länder (BdL) bestand von 1947 bis 1957. Zunächst oblag der faktischen Rechtsnachfolgerin der Reichsbank nur die Kontrolle der Währungspolitik in der amerikanischen und der britischen Zone, nach einem Jahr trat auch die französische Zone der BdL bei. Trotz ihres Namens war die BdL rechtlich eine Einrichtung des Bundes, während die Landeszentralbanken als Einrichtungen der Länder gegründet wurden. Nachfolgerin der Bank deutscher Länder wurde im August 1957 die Deutsche Bundesbank. Bereits die Bank deutscher Länder war von der Regierung unabhängig. Als Sitz der Bank deutscher Länder (BdL) wurde Frankfurt am Main bestimmt. Die Währungsreform im Juni 1948 fand unter der Federführung der Bank deutscher Länder (BdL) statt.

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