Die Bankauskunft gibt eine grundlegende Information über die Bonität eines Kunden. Sie bestätigt nur, dass der Kunde bei der entsprechenden Bank ein Girokonto unterhält und dass dieses ordnungsgemäß geführt wird. Als ordnungsgemäß geführt gilt ein Konto bei einer Inanspruchnahme des Dispositions-Kredits, nicht jedoch bei einer Kontoüberziehung. Bankkunden sollten vor der Erteilung der Genehmigung zum Einholen einer Bankauskunft darauf achten, dass sie ihr Konto nicht überzogen haben. Die Höhe des Guthabens ist in einer Bankauskunft nicht enthalten, ebenso informiert diese die anfragende Stelle nicht über Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge. Somit liegt der Wert einer Bankauskunft ausschließlich darin, die Existenz eines Kontos und dessen vereinbarungsgemäße Führung zu bestätigen.