Bankbuch

Das Bankbuch enthält alle nicht im Handelsbuch aufzuführenden Geschäfte eines Kreditinstitutes. Hierbei handelt es sich insbesondere um reguläre Kreditgeschäfte, längerfristige Wertpapiere, als Liquiditätsreserve oder Anlagevermögen zu bewertende Wertpapiere sowie um Sacheinlagen und Finanzeinlagen. Ebenso sind Kundengeschäfte über das Bankbuch zu buchen, sofern es sich bei ihnen aus der Sicht der Bank um Dienstleistungsgeschäfte handelt. Sofern die Bank Kundengeschäfte jedoch mit eigenen spekulativen Geschäften verknüpft, erfolgt deren Verbuchung über das Handelsbuch. Andere Begriffe für das Bankbuch sind Bankenbuch, Anlagebuch und Anlagenbuch. Banken müssen das Bankbuch getrennt vom Handelsbuch führen und jederzeit eine eindeutige Zuordnung ihrer Geschäfte zu einem der beiden Bücher ermöglichen, auch wenn es sich bei dieser teilweise um eine Ermessensentscheidung handelt.

^