Bankenkonsistorium

Ein Bankenkonsistorium ist der Zusammenschluss mehrerer weiterhin rechtlich selbstständiger Banken zur Durchführung einer konkreten Aufgabe, bei welcher es sich häufig um eine umfangreiche Finanzierung handelt. Die erforderliche Kreditsumme übersteigt die Möglichkeiten einer einzelnen der am Konsistorium beteiligten Banken. Für die entsprechende Zusammenarbeit wird ein Konsortialvertrag abgeschlossen, die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch Paragraph 705. Neben einem Bankenkonsistorium als Zusammenarbeit bei der Kreditvergabe ist eine entsprechende Geschäftsbeziehung bei der Neuausgabe von Aktien und vergleichbaren Emissionen üblich. Ein Bankenkonsistorium kann auch mit einem alternativen Begriff als Bankensyndikat bezeichnet werden.

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