Bankkontokorrent

Kennzeichnend für ein Bankkontokorrent ist, dass die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen vereinbart wurde. In der Praxis kommt ein Bankkontokorrent nahezu ausschließlich in der Form eines Girokontos vor, diesem liegen rechtstheoretisch mit dem Kontokorrentvertrag und dem eigentlichen Girovertrag zwei miteinander verwobene Verträge zugrunde, welche durch einen Kreditvertrag ergänzt werden, sofern der Kontoinhaber einen Dispositionskredit eingeräumt bekommt. Typisch für das Bankkontokorrent ist die laufende Neuberechnung des Saldos, des Weiteren hat die Bank das Recht, Kontoführungsentgelte und Zinsen gemäß des Vertrages direkt mit dem bei ihr geführten Girokonto zu verrechnen. Eine besondere Form des Bankkontokorrents bilden Nostrokonten oder Vostrokonten, welche dem Internbankenhandel dienen.

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