Bankvollmacht

Mittels einer Bankvollmacht erteilt der Kontoinhaber der Bank die Anweisung, Verfügungen über sein Konto durch Bevollmächtigte zuzulassen. Eine Bankvollmacht kann sowohl mit sofortiger Wirkung als auch mit Wirkung nach dem Tod des Kontoinhabers als allumfängliche Kontovollmacht erteilt werden. Es besteht Formzwang, des Weiteren muss eine Unterschriftsprobe abgegeben werden; des Weiteren muss die Bank die Vorlage eines Ausweises durch den Bevollmächtigten einfordern, sofern er ihnen nicht aus eigenen Geschäftsbeziehungen bekannt ist. Die Bankvollmacht berechtigt nicht zur Kündigung eines Kontos, ebenso kann eine Maestro- oder Kreditkarte für den Bevollmächtigten nur durch den Kontoinhaber beantragt werden. Eine Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

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