Das Bankwesengesetz (BWG) bildet in Österreich die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Kreditinstituten. Das österreichische Bankwesengesetz trat mit Beginn des Jahres 1994 in Kraft und löste das bis dahin bestehende Kreditwesengesetz ab. Die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Spareinlagen und Kredite sowie weitere Bankdienstleistungen war erforderlich, da Österreich 1995 Mitglied der Europäischen Union (EU) wurde und die einschlägigen Gesetze an die europäischen Anforderungen anpassen musste. Insbesondere musste die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit von Banken und Gelddienstleistern aus anderen Mitgliedsstaaten der EU in das neue Bankwesengesetz aufgenommen werden. Des Weiteren erfolgte mit dem Bankwesengesetz eine gegenüber dem älteren Kreditwesengesetz bessere Absicherung der Verbraucher.