Der Barausgleich erfolgt häufig bei Optionsgeschäften und besteht darin, dass anstelle der eigentlich zu liefernden Wertpapiere eine Geldzahlung vorgenommen wird. Der Barausgleich erstattet dem Inhaber einer Option den bei realer Lieferung erzielten Gewinn. Besonders bei Optionen auf Sachwerte wird häufig der Barausgleich bereits bei Vertragsabschluss als Form der Auszahlung vorausgesetzt, wodurch diese zu einer ausschließlichen Wette auf die Wertentwicklung des Basiswertes werden. Ursprünglich war der Barausgleich als Alternative für den Fall vorgesehen, dass eine tatsächliche Lieferung der vereinbarten Ware nicht möglich wäre. Voraussetzung für die Zahlung des Barausgleichs ist natürlich, dass der Inhaber einer Option diese tatsächlich ausübt.