Bardepot

Das Bardepot war eine Zwangseinlage bei der Deutschen Bundesbank. Diese musste hinterlegt werden, wenn ein Kredit im Ausland aufgenommen wurde. Hierbei gab es jedoch hohe Freibeträge, so dass von den Bestimmungen hinsichtlich des Bardepots Privatpersonen und Handwerksbetriebe auf Grund ihrer geringen Kreditsummen nicht betroffen waren. Das Gesetz über das Bardepot trat zum ersten Januar 1972 in Kraft und wurde für neue im Ausland aufgenommene Darlehen bereits Mitte September 1974 aufgehoben. Für alle bis zum Tag der Aufhebung des Gesetzes bereits aufgenommenen Kredite musste das Bardepot jedoch bis 1977 geführt werden. Sinn des Bardepots war die Begrenzung der Kreditaufnahme im Ausland.

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