Bargründung

Bargründung ist die Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer anderen Kapitalgesellschaft wie einer GmbH sowie einer Personengesellschaft einschließlich eines Einzelunternehmens, bei welcher die Gründungseinlagen durch Geldleistungen erbracht werden. Das Gegenteil einer Bargründung ist die Sachgründung, bei welcher die Gründungseinlagen durch Sachwerte in das Unternehmen eingebracht werden. Die jeweiligen Einlagen sind bei einer Bargründung eindeutig feststellbar, während bei einer Sachgründung eine Bewertung der eingebrachten Gegenstände erforderlich ist. In der Praxis ist die Bargründung weiterhin die häufigste Form einer Unternehmensgründung, während reine Sachgründungen selten vorkommen. Eine Kombination der Einlagen und damit eine gemischte Bargründung und Sachgründung ist ebenfalls möglich.

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