Barmittel

Barmittel als zollrechtlicher Begriff umfasst neben Bargeld auch Sparbücher, Aktien und Wertpapiere sowie je nach Land Kreditkarten und Schecks. Eine Anmeldung der mitgeführten Barmittel ist nach deutschem Recht ab einem Gegenwert von 10 000 Euro erforderlich, bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die Anmeldepflicht für Barmittel nach deutschem Recht jedoch nur auf Nachfrage durch den Zollbeamten. Bei Reisen außerhalb des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union müssen Barmittel unaufgefordert angemeldet werden. In der Betriebswirtschaft gelten als Barmittel neben Bargeld alle Güter, welche leicht zu Geld gemacht werden können, sie werden vorwiegend als liquide Mittel bezeichnet.

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