Barscheck

Der Barscheck ist ein Scheck, welcher bei Vorlage bar ausgezahlt werden darf; aus Abwicklungsgründen setzt die Barauszahlung jedoch die Vorlage des Schecks beim bezogenen Geldinstitut voraus, so dass die Einreichung eines Barschecks über eine andere Bank die Gutschrift des Schecks auf das Konto des Einreichers erforderlich macht. Dem Gesetz nach ist ein Scheck grundsätzlich ein Barscheck, er kann aber sowohl durch den Aussteller als auch durch den Empfänger als Verrechnungsscheck gekennzeichnet werden. Vor der flächendeckenden Aufstellung von jederzeit zugänglichen Geldausgabeautomaten diente das einlösen von Barschecks häufig dazu, eine andere Person mit dem Abheben von Geld an der Kasse eines Kreditinstitutes zu beauftragen.

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