Barzahlungsklausel

Die Barzahlungsklausel ist eine Klausel in Verträgen zwischen Akzeptanzstellen von Kreditkarten und Kreditkartengesellschaften, welche den Unternehmen untersagt, dem Kunden bei der Zahlung mittels der Kreditkarte höhere Preise als Barzahlern oder eine Gebühr für die Kartenzahlung zu berechnen beziehungsweise Rabatte für den Verzicht auf die Zahlung mittels der Kreditkarte anzubieten. Die Barzahlungsklausel wird seit Mitte der 2000er Jahre von gängigen Kreditkartenanbietern nicht mehr verwendet. Der englische Fachbegriff für die Barzahlungsklausel lautet Cash Payment Clause. Händler müssen bei Kreditkartenzahlung einen deutlich höheren Anteil der Rechnungssumme an den Kartenbetreiber abführen als bei einer Zahlung mittels der EC-Karte. Der Wegfall der Barzahlungsklausel hat jedoch nur in wenigen Branchen dazu geführt, dass Kunden tatsächlich einen Aufpreis für die Kreditkartenzahlung leisten müssen.

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