Das Basisgeld ist seit Beginn des Jahres 2011 der Begriff für den Regelsatz gemäß des Sozialversicherungsbuches, welches auch als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bezeichnet wird. Das Basisgeld unterscheidet sich je nach Alter des Empfängers, mit Ausnahme der Umbenennung besteht kein Unterschied zu den vorherigen Regelsätzen. In der Öffentlichkeit hat sich der Begriff Basisgeld für den Regelsatz beim Arbeitslosengeld II nicht durchsetzen können, selbst in der Presse und im Fernsehen wird er so gut wie nicht verwendet. Eine zweite Bedeutung des Begriffes Basisgeld besteht darin, dass dieser die Zentralbankgeldmenge und damit die Geldmenge, welche eine Zentralbank in Umlauf gebracht hat, bezeichnet. Die bessere Bezeichnung ist Geldbasis.