Basisgut

Bei einer Option gilt als Basisgut die Ware, auf welche sich die entsprechende Kaufoption oder Verkaufsoption bezieht. Beim Basisgut kann es sich um tatsächlich gehandelte und durch die Option gehandelte Wertpapiere ebenso wie um Kaufanrechte und Verkaufsanrechte als Basisobjekte handeln. Die Preisentwicklung des Basisgutes ist maßgeblich für die Entscheidung, ob der Inhaber einer Option diese tatsächlich ausübt. In einer weiteren Bedeutung wird als Basisgut ein Gut bezeichnet, welches zu den grundlegenden Bedürfnissen der Verbraucher gehört. Der Begriff wird auch auf bestimmte Konsumentengruppen ausgeweitet und meint dann die für diese Gruppe unbedingt erforderlichen Gegenstände.

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