Bauordnungsbehörde

Die Bauordnungsbehörde ist eine Behörde auf Landesebene, auf Kreisebene oder auf Gemeindeebene, welche die ordnungsgemäße Durchführung von Bauvorhaben überwacht. Die übliche offizielle Bezeichnung für die Bauordnungsbehörde lautet Bauaufsichtsbehörde, umgangssprachlich ist auch der Begriff Baupolizei üblich. Die Bauordnungsbehörde wird sowohl bei einer nicht ausreichenden Absicherung von Baustellen als auch bei der Aufdeckung ungenehmigter Bauten tätig. Bauordnungsbehörden erlassen Baueinstellungsverfügungen und Abrissverfügungen; bei eigentlich genehmigungsfähigen Schwarzbauten fordern sie den Bauherren auf, nachträglich eine Baugenehmigung einzuholen. Die Bauordnungsbehörden sind verpflichtet, ihre Entscheidungen gemäß der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Bauordnungsbehörde ist zur Anwendung von Bußgeldern und Zwangsmitteln berechtigt.

^