Bausparprämie

Als Bausparprämie wird üblicherweise die Wohnungsbauprämie bezeichnet, sofern diese für einen Bausparvertrag verwendet wird. Die Bausparprämie wird direkt auf den Bausparvertrag eingezahlt und beträgt in ihrer Höhe derzeit maximal 45,06 Euro bei Ledigen und 90,11 Euro bei Ehepaaren. Das maximale zu versteuernde Einkommen als Voraussetzung für den Erhalt der Bausparprämie beträgt jährlich 25600 Euro für Alleinstehende und 51200 Euro für Ehepaare bei Zusammenveranlagung. Grundsätzlich gilt für die Wohnungsbauprämie eine Sperrfrist von sieben Jahren, diese entfällt jedoch, wenn unmittelbar nach einer früheren Auszahlung des Bausparvertrages tatsächlich mit Baumaßnahmen begonnen wird. Falls der Bausparvertrag später nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird, müssen Empfänger der Bausparprämie diese zurückzahlen; ausgenommen sind Personen, welche bei Vertragsabschluss jünger als fünfundzwanzig Jahre waren.

^