Die Bedarfsmesszahl ist eine Kenngröße des in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelten kommunalen Finanzausgleichs. Sie entscheidet über die Höhe der Schlüsselzuweisungen und berücksichtigt, dass einzelne Gemeinden höhere Steuereinnahmen als für ihre Aufgaben erforderlich erwirtschaften, während andere Kommunen mit ihren Einnahmen nicht auskommen, wenn sie alle gesetzlich vorgeschriebenen oder erwarteten Aufgaben ausführen. Praktisch gebildet und berechnet wird die Bedarfsmesszahl aus der Einwohneranzahl und dem Kopfbetrag, dessen Höhe je nach Gemeindegröße und besonderen Anforderungen abweichen kann. Wenn das Steueraufkommen nicht mehr als siebzig Prozent der Bedarfsmesszahl beträgt, erhält die Gemeinde Zuschüsse aus dem Gemeindefinanzausgleich. Bei einer ambudanten Gemeinde ist die Steuermesszahl höher als die Bedarfsmesszahl, so dass sie keine Zahlungen aus dem Gemeindefinanzausgleich benötigt.