Beleuchtungsgeld

Das Beleuchtungsgeld war früher eine Steuer, deren Bemessungsgrundlage in der Anzahl der in einem Haushalt oder einem Unternehmen vorhandenen Beleuchtungskörper lag. Dabei galten die Glühlampen in Kraftfahrzeugen ebenfalls als steuerpflichtige Beleuchtungskörper. Das Beleuchtungsgeld setzte die vor der flächendeckenden Einführung elektrischer Beleuchtung erhobene Kerzenwachssteuer fort. Wegen der schwierigen Erhebung der tatsächlichen Anzahl an Beleuchtungskörpern wurde die Erhebung des Beleuchtungsgeldes umgestellt, so dass die Steuer beim Verkauf von Glühlampen anfiel. Das Beleuchtungsgeld wurde in Deutschland erst 1993 endgültig abgeschafft. In Österreich wird der Begriff Beleuchtungsgeld weiterhin im Rahmen der Entlohnungsvorschriften für Gutsangestellte angeführt.

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