Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst ist eine Arbeitszeit, in welcher der Beschäftigte nur dann tätig wird, wenn seine Arbeitskraft erforderlich wird. Der Bereitschaftsdienst lässt sich in eine Anwesenheitsbereitschaft und eine Rufbereitschaft aufteilen, bei der Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer erreichbar sein und innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens seine Tätigkeit aufnehmen können. Hinsichtlich der maximal zulässigen Tagesarbeitszeit und Wochenarbeitszeit gilt die Anwesenheitsbereitschaft als Arbeitszeit, während die bloße Rufbereitschaft dieser nicht zuzurechnen ist. Die Einrichtung der Rufbereitschaft dient der Kostenersparnis, da der Arbeitnehmer für diese eine geringere Vergütung als für reguläre Arbeitsstunden erhält. Eine Anwesenheitsbereitschaft wird überwiegend eingeführt, wenn schnelles Eingreifen wie in Krankenhäusern notwendig ist.

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