Berichtigungsveranlagung

Die Berichtigungsveranlagung korrigiert einen bereits erstellten Steuerbescheid. Sie erfolgt häufig, wenn Freibeträge nicht berücksichtigt wurden oder fehlerhafte Angaben nachträglich bemerkt werden. Eine Berichtigungsveranlagung zum Nachteil des Steuerpflichtigen setzt voraus, dass dieser zumindest fahrlässig fehlerhafte oder keine Angaben gemacht hat. Häufiger Anlass für eine Berichtigungsveranlagung ist, dass ein Schwerbehindertenausweis rückwirkend ausgestellt wird und der Steuerzahler entsprechend einen Freibetrag erwirbt. Neben dem Steuerrecht wendet auch das Abgabenrecht die Berichtigungsveranlagung an. Wenn der Abwasserbescheid auf geschätzten Verbrauchsdaten beruht, nimmt die Gemeinde eine Berichtigungsveranlagung vor, sobald ein Ablesewert vorliegt. Diese Berichtigungsveranlagung kann auch zum Nachteil des Zahlungspflichtigen erfolgen, da eine Pflicht zur Überprüfung geschätzter Rechnungsstände besteht.

^