Besitzdiener

Besitzdiener und Besitzherr ist ein Begriffspaar der deutschen Rechtssprache, wobei der Besitzdiener zwar die sachliche, aber nicht die uneingeschränkte tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Die Rechtssprache spricht davon, dass der Besitzdiener eine Sache sachlich besitzt, ohne der Besitzer zu sein; wobei der Besitzer über die tatsächliche und im Gegensatz zum Eigentümer nicht zwingend über die rechtliche Verfügungsgewalt verfügt. Als Besitzdiener gilt grundsätzlich auch jede Person, welche im Haushalt oder in einem Betrieb des tatsächlichen Besitzers lebt oder arbeitet und weisungsgebunden mit der entsprechenden Sache umgeht. Ein typisches Beispiel für den Besitzdiener ist der angestellte und weisungsgebundene Fahrer hinsichtlich des Wagens.

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