Der Grundsatz der Best Execution bezieht sich auf das Wertpapiergeschäft und bezieht sich auf die Pflicht der Banken, die für den Kunden günstigste Kaufmöglichkeit oder Verkaufsmöglichkeit wahrzunehmen, sofern dieser keine ausdrücklichen Weisungen erteilt hat. Teilweise verpflichten Banken Kunden zur Erteilung konkreter Weisungen und umgehen auf diese Weise die Anforderungen nach dem Prinzip der Best Execution; vor allem die ausdrückliche Vorgabe eines Handelsplatzes wird von vielen Geldinstituten bei Wertpapieraufträgen zwingend verlangt. Zu den Aufgaben der Best Execution gehört auch die Information der Kunden über die Prinzipien, nach welchen die Bank bei nicht erteilten Weisungen für das Wertpapiergeschäft agiert, sowie eine regelmäßige Prüfung der eigenen Grundsätze hinsichtlich des wirtschaftlichen Ergebnisses.