Betriebspflicht

Die bekannteste Form der Betriebspflicht bezieht sich auf eine konzessionierte Verkehrslinie, welche regelmäßig zu bedienen ist. Die Betriebspflicht gilt grundsätzlich für alle Tage, sie kann bei schwacher Nachfrage oder für Ergänzungslinien jedoch auf Arbeitstage und für vorwiegend von Schülern benutzte Linien auf Schultage beschränkt werden. Die Betriebspflicht kann für jede Linie einen Mindestumfang der Verkehrsbedienung vorschreiben; während der 1960er und 1970er Jahre galt sie grundsätzlich bei zwei täglichen Fahrten als erfüllt. Bei der Konzession für öffentliche Flughäfen schreibt die Betriebspflicht vor, zu welchen Zeiten Starts und Landungen zu ermöglichen sind. In Gewerbemietverträgen über Verkaufsräume können Mindestöffnungszeiten als Betriebspflicht festgelegt werden; von dieser Möglichkeit machen vor allem Einkaufszentren Gebrauch, um einheitliche Kernöffnungszeiten zu gewährleisten.

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