Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist der Fachausdruck für die Außenprüfung des Finanzamtes bei Betrieben. Die Betriebsprüfung kann sich auf den gesamten Betrieb beziehen, sie kann aber auch auf ausgewählte Steuerarten beschränkt werden. Im Rahmen der Betriebsprüfung kann das prüfende Finanzamt Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter von Honorarempfängern verschicken, um deren ordnungsgemäße Versteuerung zu überprüfen. Betriebsprüfungen werden sowohl routinemäßig als auch außerordentlich bei Verdacht auf inkorrekte Versteuerung vorgenommen. Neben dem Finanzamt nimmt auch der Zoll Betriebsprüfungen vor, wobei sein Auftrag in der Aufdeckung eventueller Schwarzarbeit besteht. Des Weiteren nehmen die Sozialversicherungen Betriebsprüfungen vor, um die ordnungsgemäße Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu überprüfen.

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