Betriebsunterbrechungskosten

Zu den Betriebsunterbrechungskosten zählen alle Kosten, welche durch eine Betriebsunterbrechung verursacht werden. Hierunter fallen in erster Linie die Lohnkosten, da die Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch bei einer Betriebsunterbrechung behalten. Des Weiteren sind Zuschläge für die mögliche Mehrarbeit beim Aufholen der versäumten Arbeitszeit ebenso zu berücksichtigen wie eventuelle Vertragsstrafen, welche durch die nicht pünktliche Ablieferung eines Auftrages fällig werden. Bei Betriebsunterbrechungen im Eisenbahn- und Straßenbahnverkehr zählen die Kosten des Ersatzverkehrs sowie die möglicherweise verminderten Leistungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zu den Kosten der Betriebsunterbrechung. Gegen die meisten Betriebsunterbrechungskosten ist der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung möglich.

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