Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat eines Unternehmens getroffen und ist für alle Arbeitnehmer verbindlich, sofern sie in der entsprechenden Vereinbarung nicht ausdrücklich ausgenommen werden oder zugelassene abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden; diese sind nur gültig, sofern sie für den betroffenen Arbeitnehmer günstiger als die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung sind. Trotz der großen Bedeutung der getroffenen Betriebsvereinbarungen sind diese in einem großen Teil der Unternehmen nicht allen Mitarbeitern bekannt. Nicht in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden können Sachverhalte, welche Bestandteil eines Tarifvertrages sind, sofern dieser nicht ausdrücklich abweichende betriebliche Vereinbarungen zulässt.

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