Bewegliches Anlagevermögen

Das bewegliche Anlagevermögen bezeichnet den Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens, welches nicht in Form von Immobilien wie Grundstücken und Gebäuden vorliegt, welche dem unbeweglichen Anlagevermögen zuzurechnen sind. Für die Bewertung des Vermögens als Anlagevermögen ist maßgeblich, dass dieses der langfristigen Verwendung innerhalb eines Betriebes dient. Wesentliche Elemente des beweglichen Anlagevermögens eines Unternehmens sind Maschinen. In der volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise gehören auch Vorräte zum beweglichen Anlagevermögen, während diese betriebswirtschaftlich dem Umlaufvermögen des Unternehmens zugerechnet werden. Der Wertverlust des beweglichen betrieblichen Anlagevermögens wird in der Bilanz durch Abschreibungen über die durchschnittliche Nutzungsdauer berücksichtigt.

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