Das Bewertungsgesetz (BewG) lässt Fragen offen, welche der weiteren Klärung bedürfen. Zu diesem Zweck erlassen die Finanzbehörden Bewertungsdurchführungsverordnungen, welche der Interpretation des Bewertungsgesetzes dienen. Die einzelnen Bewertungsdurchführungsverordnungen befassen sich analog zum Bewertungsgesetz sowohl mit der steuerlich einheitlichen Bewertung von Betriebsvermögen als auch mit der Bewertung von Erträgen und der steuerlich maßgeblichen Wertermittlung für den Fall der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer. Wie alle Verordnungen, so interpretiert auch jede Bewertungsdurchführungsverordnung die bestehenden Gesetze; die Grenzen der Verordnungen bestehen darin, dass sie keinen Widerspruch zu gesetzlichen Regeln aufweise dürfen, sondern den Gesetzestext ergänzen.