Bezugsrecht

Das Bezugsrecht bei Aktien meint, dass Altaktionäre sowohl im Falle einer Kapitalerhöhung als auch bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen das Anrecht auf die Ausgabe neuer Aktien zum Bezugspreis haben, so dass die bisherigen Aktionäre keinen wirtschaftlichen Nachteil durch die Kapitalerhöhung, welche üblicherweise zu einer Senkung des Börsenkurses führt, erleiden. Die Hauptversammlung kann das Bezugsrecht in Einzelfällen jedoch mit qualifizierter Mehrheit ausschließen. Der Verkauf der Bezugsrechte an neuen Aktien ist über die Börse möglich. In einem weiteren Sinn meint das Bezugsrecht das Recht zum Erwerb von Aktien oder anderen Gütern zu einem bestimmten Preis, welches Anleger durch den Kauf entsprechender Optionsscheine erwerben.

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