Biersteuer

Die Biersteuer ist eine auf Bier erhobene Steuer, welche gegenüber der für die meisten anderen alkoholischen Getränke geltenden Branntweinsteuer deutlich ermäßigt ist. Maßgeblich für die Festlegung der Höhe der Biersteuer ist der Stammwürzgehalt des Bieres, als Bemessungsgrundlage für ihre Erhebung gilt der Jahresausstoß einer Brauerei; kleine Brauereien werden durch einen ermäßigten Steuersatz begünstigt. Keine Biersteuer fällt für alkoholfreie Biere an, hingegen müssen in Flaschen angebotene Biermischgetränke voll versteuert werden. Der Einzug der Biersteuer erfolgt in Deutschland durch die Zollverwaltung, ihr Ertrag steht den Bundesländern zu; maßgeblich ist der Brauort des zu versteuernden Bieres.

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