Bilanzberichtigung

In der Handelsbilanz bezeichnet die Bilanzberichtigung die Korrektur fehlerhafter Ansätze. In der Steuerbilanz ist eine Bilanzberichtigung erforderlich, wenn der Bilanzersteller erkennt, dass eine fehlerhafte Bilanzerstellung zu einer Verkürzung der Steuerpflicht führt; in anderen Fällen besteht das Recht zu einer Bilanzberichtigung. Als unrichtig gelten Bilanzierungsansätze, wenn sie gegen die für eine ordnungsgemäße Buchführung geltenden Regelungen sowie gegen Vorschriften des Steuerrechts beziehungsweise des Handelsrechts verstoßen. Des Weiteren ist eine Berichtigung der Steuerbilanz erforderlich, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) feststellt, dass fehlerhafte Bilanzierungen vorgenommen wurden oder die Gewinnermittlung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die Bilanzberichtigung einer Jahresbilanz wirkt sich zumeist auch auf die Bilanzen der folgenden Jahre aus.

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