Blankoverkauf

Der Blankoverkauf, gebräuchlicher ist Leerverkauf als Begriff, meint den Verkauf von Wertpapieren oder anderen Gütern, welche der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht besitzt, so dass er sie selbst einkaufen muss, um seine Lieferpflicht zu erfüllen. Blankoverkäufe werden vorwiegend an Wertpapierbörsen durchgeführt, sie können aber auch mit anderen Produkten wie Lebensmitteln und Saatgut betrieben werden. Da Leerverkäufe gesetzlich nicht eindeutig definiert sind, nehmen einige Autoren sie nicht mehr an, wenn der Verkäufer im Verkaufszeitpunkt zwar noch nicht über die zu liefernden Wertpapiere verfügt, diese aber bereits geordert hat. Blankoverkäufe können als hochspekulatives Finanzinstrument und als Möglichkeit der Absicherung anderer Geschäfte eingesetzt werden.

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