Börseneinführung

Die Börseneinführung bezeichnet die Aufnahme eines Wertpapieres in den Handel an einer Börse. Neben dem Börsengang eines Unternehmens stellt auch die erstmalige Aufnahme ausländischer Aktien an einer inländischen Börse eine Form der Börseneinführung dar. Zwecks Vornahme der Börseneinführung teilt ein zum Handel an der jeweiligen Börse zugelassenes Geldinstitut dem Börsenvorstand die Merkmale eines einzuführenden Wertpapieres sowie den gewünschten Einführungstermin fest. Bei Börsengängen erfolgt die Börseneinführung des Papieres erst nach dem Abschluss der Zuteilung der Aktien. In einer weiteren Bedeutung meint die Börseneinführung eine grundlegende erstmalige Information eines Personenkreises in das Börsengeschehen.

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