Börsenhandel-Zulassung

Das Börsengesetz schreibt vor, dass für den Handel an der Börse eine Zulassung erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Zulassung zum Börsenhandel nur Mitarbeitern von Kreditinstituten sowie Börsenmaklern erlaubt, da nur diese als Broker Geschäfte im fremden Namen an der Börse durchführen dürfen. Für die Zulassung zum Börsenhandel ist die berufliche Integrität des Antragstellers erforderlich. Die Zulassung zum Börsenhandel erteilt die jeweilige Börsengeschäftsführung, mit dem Stellen des Antrages ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. In einer weiteren Bedeutung meint die Börsenhandel-Zulassung die Zulassung von Wertpapieren wie Aktien zum Handel an der Börse.

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