Börsentermingeschäfte sind Termingeschäfte, welche über die Börse abgewickelt werden. Kennzeichnend für Börsentermingeschäfte ist, dass die Erfüllung der getroffenen Vereinbarung zu einem in der Zukunft gelegenen Zeitpunkt erfüllen muss, während der Preis bereits beim Vertragsabschluss festgelegt wird. Neben unbedingten Börsentermingeschäften, bei welchen beide Vertragspartner sich zur Erfüllung der vereinbarten Lieferung beziehungsweise Abnahme verpflichten, existieren Optionsscheine als bedingte Börsentermingeschäfte, bei welchen der Inhaber der jeweiligen Option berechtigt sind, durch deren Nichtausübung das geplante Termingeschäft verfallen zu lassen. Börsentermingeschäfte geben die Möglichkeit, Käufe oder Verkäufe in der Zukunft zu heutigen Preisen vorzunehmen und vereinfachen somit die Kalkulation.