Der Börsenzulassungsprospekt ist ein Bestandteil des Zulassungsantrages zum amtlichen Handel an der Börse. Der Börsenzulassungsprospekt ermöglicht Interessenten die Entscheidung, ob sie die vorgestellte Aktie als erfolgversprechend ansehen und sie somit in diese investieren. Der Börsenzulassungsprospekt enthält Angaben gemäß der Börsenzulassungsverordnung, er wird auch in den jeweiligen Börsenpflichtblättern abgedruckt. Zu den Pflichtangaben im Börsenzulassungsprospekt gehören auch Angaben über die für dessen Inhalt verantwortlichen Personen beziehungsweise Gesellschaften sowie zu den beauftragten Wirtschaftsprüfern. Die Angaben im Börsenzulassungsprospekt schützen das Publikum vor fehlerhaften Entscheidungen; aus der Information potentieller Anleger ergibt sich indirekt die Pflicht zu verständlichen Darstellungen im Zulassungsprospekt.