Bruttodividende

Die Bruttodividende ist die von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft festgelegte Dividendenzahlung, von welcher die eventuell fällige Abgeltungssteuer nicht abgehalten wurde. Die Höhe der Bruttodividende wird von den einzelnen Aktiengesellschaften sowie in Börsenpflichtblättern veröffentlicht. Die Bruttodividende entspricht der Nettodividende, wenn der Betrag des Freistellungsauftrages bei der Abgeltungssteuer bei natürlichen Personen noch nicht vollständig ausgenutzt wurde. Die Bruttodividende gilt Anlegern, welche auf regelmäßige Zahlungen ihrer Aktien und nicht auf mögliche Kurssteigerungen achten, als zentrales Kriterium bei der Entscheidung für Beteiligungen. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Bruttodividende gelten besondere Regeln, wenn diese aus dem steuerlichen Einlagenkonto der AG und nicht aus dem Gewinn gezahlt wird.

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