Das Bruttoverfahren bedeutet hinsichtlich der Buchführung zu Einkaufspreisen und Verkaufserlösen, dass beide Werte zunächst einschließlich der Mehrwertsteuer gebucht werden, welche am zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunktaus den gebuchten Beträgen herausgerechnet werden; dieser Zeitpunkt fällt regelmäßig mit der vorgeschriebenen Umsatzsteuer-Voranmeldung zusammen. Die Buchung gemäß des Bruttoverfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer erfolgt seltener als die direkte Verbuchung zu Nettopreisen (Nettoverfahren). Bei Warenbuchungen meint das Bruttoverfahren, dass der Wareneingang zu Einkaufspreisen und der Warenabgang zu Verkaufspreise gebucht wird, wobei der Differenzbetrag als Rohertrag in die Gewinn- und Verlustrechnung eingeht. In diesem Fall berücksichtigt das Bruttoverfahren die anfallenden Kosten nicht direkt.