Bruttozins

Bei Zinseinnahmen bezeichnet der Bruttozins den gezahlten Zinssatz oder den ausgezahlten Zinsbetrag vor dem Abzug der Kapitalertragssteuer. Für private Anleger ist der Bruttozins mit dem Nettozins identisch, sofern sie einen Freistellungsauftrag ausgestellt haben, dessen Betrag nicht ausgeschöpft wurde. Der Bruttozins ist der regelmäßig angegebene Zinssatz; er kann als Festzins oder als unter bestimmten Umständen zu erhöhender Zinssatz angegeben werden. Die Differenzierung zwischen dem Bruttozins und dem Nettozins gilt in fast allen europäischen Ländern, nur wenige Staaten verzichten auf die Besteuerung von Kapitalerträgen. In einer zweiten Bedeutung ist der Bruttozins der Zinssatz, welchen Kreditnehmer für den Bruttokreditbetrag bezahlen müssen, dieser enthält neben dem Auszahlungsbetrag alle Darlehenskosten.

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