Buchauszug

Der Buchauszug ist das Dokument, anhand dessen ein Handelsvertreter seinen Provisionsanspruch überprüfen kann. Der Handelsvertreter hat gegenüber dem Unternehmen das Recht, einen Buchauszug anzufordern; das Recht auf den Buchauszug kann im Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Die Überlassung von Rechnungskopien erfüllt den Anspruch auf das Erstellen eins Buchauszuges nicht, da diese lediglich die Erstellung eines solchen durch den Handelsvertreter ermöglichen, dieser aber den Anspruch auf dessen Erhalt durch das Unternehmen hat. Der geforderte Inhalt eines Buchauszuges richtet sich nach der konkreten Provisionsvereinbarung, da der Auszug dazu dient, die Korrektheit der errechneten Provisionen zu prüfen.

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