Buchstandsbericht

Der Buchstandsbericht war eine vor der Umstellung der in Deutschland und in Österreich geführten Grundbücher auf das System der automatischen Datenverarbeitung (ADV) beziehungsweise der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erforderlich, wenn ein Antrag auf die Vornahme oder Änderung von Eintragungen beim Grundbuchamt gestellt wurde. Der Buchstandsbericht bestätigte, dass die im Antrag gemachten Angaben mit denen des Grundbuches übereinstimmten. Ein gelegentlich verwendeter Fachausdruck für den früher erforderlichen Buchstandsbericht lautete Lustrum. Heute nimmt die EDV bei der Stellung eines Antrages auf Eintragungen oder Veränderungen beim Grundbuchamt die Prüfung der Übereinstimmung der im Antrag enthaltenen Angaben mit den Grundbuch-Eintragungen automatisch vor, so dass ein gesonderter Buchstandsbericht nicht mehr erforderlich ist.

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