Die Bürgschaft ist ein Vertrag, mittels dessen sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten zur Zahlung verpflichtet, wenn jener die geforderte Leistung nicht erbringen kann. Die Bürgschaft durch eine Person oder Institution mit guter Bonität gilt als Kreditsicherheit. Bürgschaften von Privatpersonen können allerdings als sittenwidrig gelten, wenn der Bürge zum Eingehen der Bürgschaft gedrängt wurde oder der Kreditgeber erkennen konnte, dass er die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Neben der eigentlichen Bürgschaft durch eine Person können auch Bürgschaftsversicherungen abgeschlossen werden, eine moderne Form der Bürgschaftsversicherung ist die Mietkautionsversicherung. Eine Bürgschaft kann vertraglich sowohl hinsichtlich der Höhe als auch bezüglich der zeitlichen Gültigkeit eingeschränkt werden.