Der Begriff Bürgschaftserklärung stammt in erster Linie aus dem Mietrecht und meint die Erklärung eines vom Mieter zu stellenden Bürgen, für eventuelle Mietausfälle einzutreten. Eine Bürgschaftserklärung wird häufig verlangt, wenn der neue Mieter als Student keine eigenen Einkünfte erzielt. Ebenfalls möglich ist die Abgabe einer Bürgschaftserklärung anstelle der Mietkaution, dieses Verfahren wird seit einigen Jahren verstärkt durch gewerbliche Mietkautionsversicherungen angeboten. Die Bürgschaftserklärung muss für ihre Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Die Bürgschaftserklärung ist der Höhe nach auf drei Nettokaltmieten begrenzt, was der maximal zulässigen Mietkaution entspricht. Die Kündigung des Mietverhältnisses bewirkt automatisch eine Beendigung der Gültigkeit der entsprechenden Bürgschaftserklärung zum Kündigungsdatum beziehungsweise nach Ablauf einer dem Vermieter zuständigen Prüfzeit.