Das Bundeskartellamt überwacht als Bundesbehörde den wirtschaftlichen Wettbewerb, sein Sitz wurde 1999 von Berlin nach Bonn verlegt. Die Gründung des Bundeskartellamtes erfolgte 1958. Die übliche Abkürzung für das Bundeskartellamt lautet BKartA. Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung des grundsätzlichen Kartellverbotes und erteilt bei genehmigungspflichtigen Unternehmenszusammenschlüssen eine Erlaubnis, falls die Fusionskontrolle keine marktbeherrschende Stellung erwarten lässt. Das Bundeskartellamt ist in seinen Aufgaben nicht zuständig, wenn der zu prüfende Sachverhalt auf ein Bundesland beschränkt ist; des Weiteren übernimmt die EU-Kommission die Fusionskontrollen bei Unternehmen mit hohen Umsätzen. Die Öffentlichkeit nimmt das Bundeskartellamt überwiegend nach der erfolgreichen Aufdeckung großer Kartelle wahr.