Bundespatentgericht

Ein Bundespatentgericht existiert in Deutschland und in der Schweiz. Das deutsche Bundespatentgericht wurde 1961 gegründet und hat seinen Sitz in München. Es entscheidet über Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich des Markenrechtes. Die Senate des deutschen Bundespatentgerichtes sind aus Juristen und technischen Richtern zusammengesetzt, bei diesen handelt es sich um fachlich kompetente Techniker. Das Schweizer Bundespatentgericht wurde erst durch ein Gesetz von 2009 geschaffen und nahm 2012 seine Tätigkeit auf. Der Sitz des Bundespatentgerichtes der Schweiz ist St. Gallen. Die Prozesse können in drei der vier Amtssprachen der Schweiz oder auf Englisch geführt werden, Rätoromanisch ist als Prozesssprache nicht zugelassen.

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