Das 1954 eröffnete Bundessozialgericht ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland, sein Sitz befindet sich in Kassel. Die Aufgabe des Bundessozialgerichtes ist die Entscheidung im Revisionsverfahren nach Urteilen der Landessozialgerichte beziehungsweise die Aufhebung der Nichtzulassung zur Revision. Bei Streitfällen zwischen dem Bund und einem oder mehreren Bundesländern sowie zwischen verschiedenen Bundesländern im Bereich der Sozialversicherungen und einiger weiterer Sozialgesetze fungiert das Bundessozialgericht als einzige Instanz. Die Aufteilung der beim Bundessozialgericht zu verhandelnden Rechtsfälle auf die vierzehn Senate erfolgt anhand des jeweiligen Sachgebietes. In Rechtssachen vor dem Bundessozialgericht urteilen jeweils drei Berufsrichter gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richtern.