Clearinggeschäft

Bei einem Clearinggeschäft wird dem Kunden vom jeweiligen Lieferanten eine Rechnung mit Angabe der Umsatzsteuer ausgehändigt. Die Umsatzsteuer wird vom Lieferanten abgeführt und der Käufer verrechnet diese beim Finanzamt als Vorsteuer. Unter Clearing-Partnern wird häufig ein Sammelkonto oder Bestandskonto eröffnet. Dieses Clearing-Konto, auch kurz CK genannt, dient dazu, eine Übersicht über die Belastungen und Leistungen der Clearing-Partner zu erhalten. In regelmäßigen Abständen werden Saldoübersichten zur Verfügung gestellt mit Informationen zu den verschiedenen Verrechnungen. Dabei sollte der Saldo des Kontoauszugs der eigenen Buchhaltung entsprechen. Eine zeitliche Verzögerung ist hier jedoch möglich, falls eine Leistung zum Beispiel bereits getätigt wurde und dies erst in einem folgenden Auszug angezeigt wird.

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