Darlehenshaftung

Die Darlehenshaftung meint, dass der Kreditnehmer für die Rückzahlung eines Darlehens haftet. Sie versteht sich zwar grundsätzlich von selbst, eine ausdrückliche Festlegung ist für Sonderfälle jedoch erforderlich. So gilt die Darlehenshaftung des Kreditnehmers auch, wenn er ein Darlehen mit Wissen der Bank für den Kauf von Aktien aufgenommen und die Kredittilgung durch den Wertgewinn erfolgen sollte. In einer weiteren Bedeutung bezieht sich die Darlehenshaftung auf die gemeinsame Verantwortung mehrerer Kreditnehmer für die Rückzahlung sowie auf die Fälle, in welchen der Ehepartner auch ohne direkte Beteiligung an einer Darlehensaufnahme mit für die Tilgung haftet. Auch bei gewerblichen Darlehen besteht je nach Rechtsform häufig eine gemeinsame Darlehenshaftung.

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